AGB
Für eine unkomplizierte Kommunikation über vertragliche Bedingungen, bitte ich meine allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen selbstständig sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
Die nachfolgenden AGB gelten als vereinbart wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
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Paula Baginski wird im Folgenden als MUA bezeichnet und Auftraggeber meint alle Geschlechter.
1. Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit der MUA zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der MUA und dem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach der Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf Rechnung vermerkt, innerhalb von 4 Wochen zu zahlen.
2. Festbuchung/
Option
Eine Festbuchung stellt eine für die MUA und den Auftraggeber verbindliche Auftragsstellung dar. Dieser Bedarf es einer schriftlichen Zusage (Bestätigung durch Email, WhatsApp, Instagram, Postalisch) des Kunden oder der MUA, bis zu dieser Zusage gilt die Anfrage nur als Option.
Option: Eine Reservierung für die Tätigkeit als MUA. Die Option verfällt sofort bei einer Festbuchung durch Dritte und der Termin auch bei Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
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Im Falle einer Festbuchung steht der MUA das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die die MUA nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.
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Die Lösung vom Vertrag, gleich ob Rücktritt, Kündigung oder Stornierung ist bei Festbuchung nur aus wichtigem Grund (höhere Macht wie bspw. Sturm. Überschwemmung, Ausfall jeglicher Reisemöglichkeiten usw.) kostenlos möglich außer es wird ein bereits begonnener Auftrag (Vorbereitung, Anfertigung, usw.) deswegen annulliert, fallen die bis dahin getätigten Stunden als Vorbereitungszeit zu 100% an. Als begonnen gilt der Auftrag, wenn die MUA mit der Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen begonnen hat.
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3. Gage/Honorar
Das Honorar der MUA deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Alle darüber hinaus extra gewünschten Leistungen, des Auftragsgebers werden gesondert in Rechnung gestellt.
Das Honorar ist sofern nichts anderes vereinbart wurde spätestens 4 Wochen nach der Rechnungsstellung fällig.
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Tagesgage: 8h Arbeitszeit (Events, Fotoproduktion)
Halbtagsgage: 4h Arbeitszeit (Events, Fotoproduktion)
Videoproduktion Tagesgage: 10h Arbeitszeit
Videoproduktion Halbtagsgage: 5h Arbeitszeit
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Alle Stunden, die über die jeweilige gebuchte Gage (Stunden Anzahl) hinaus geht wird als sog. Overtime anteilig von der vereinbarten vollen Gage in Rechnung gestellt.
Individuelle Angebote sind nach Absprache mit den Kunden selbstverständlich möglich.
Alle Preise sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
4. Credits
Die MUA hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihrer Werke als Urheberin für Make-Up genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung wieder Regelung in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen die Nennungspflicht ist ein Aufschlag von 50% auf das vereinbarte Honorar zu zahlen.
5. Verwendung von Bildmaterial
Die MUA ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und Digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie ihre Tätigkeit erbracht hat, zu Eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet (Website, Soziale Medien) zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass abgebildete Fotomodelle mit der genannten Nutzung durch die MUA einverstanden sind.
Stand: 2025